Um die Nutzung der Corona-App zu ermöglichen, dürfen Handys ab sofort auf dem Schulgelände eingeschaltet bleiben. Abgesehen hiervon bleibt die Handyordnung bestehen; insbesondere die Regelung, dass die Geräte grundsätzlich in den Taschen verbleiben und lautlos gestellt werden. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.