Es zeigt sich, dass die Inhalte unserer Schulmail den öffentlichen Mitteilungen der vergangenen Tage und auch den vorläufigen Informationen von heute entsprechen:
Ab morgen, Dienstag, den 01.09.2020, ist die MNB-Pflicht in den Unterrichtsräumen aufgehoben, soweit sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Auf dem verbleibenden Schulgelände ist das Tragen eines MNB weiterhin verpflichtend; ausgenommen sind die Momente, in denen Schülerinnen und Schüler Speisen und Getränke zu sich nehmen.
Schülerinnen und Schüler, denen durch ein ärztliches Attest die notwendige Befreiung vom Tragen einer MNB genehmigt wurde oder wird, tragen auch weiterhin einen Erlaubnisschein der Schule auf dem gesamten Schulgelände bei sich. Im Unterricht können sie jetzt wieder in die Sitzreihen integriert werden, soweit nicht anderweitig von den Erziehungsberechtigten angezeigt. Soweit durch ein ärztliches Attest angesagt, kann ein MNB durch ein Gesichtsvisier in Ausnahmefällen ersetzt werden.
Ich möchte im Namen meines Gesamtkollegiums an dieser Stelle erneut den Appell an Sie richten: Das freiwillige Tragen der MNB im Unterricht ist unbedingt erlaubt und auch gewünscht!
Wir werden uns in den kommenden Tagen in den unterschiedlichen schulischen Gremien darüber beraten, inwieweit wir den Handlungsspielraum „Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“ (Schulmail des MSB vom 31.08.2020, S. 2, 2. Abschnitt) ausfüllen werden.