In der Coronaschutzverordnung in der aktuellsten Fassung, die ab morgen Gültigkeit hat, steht in §1, Absatz 3, dass auch Schülerinnen und Schüler medizinische Masken (FFP2-Maske, KN 95- oder N95- Maske, medizinische Maske) tragen müssen. Eine Alltagsmaske aus Stoff geht nicht mehr.
Diese Masken dürfen zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden, wenn ein fester Sitzplatz eingenommen wurde oder ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt ist.