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Die NGZ bzw. NGZ online berichtet in ihrer Wochenendausgabe (20.01.2018) von einem Krätz-Milbenbefall von Schülern der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule. Leider kommt es in Bildungseinrichtungen immer wieder einmal vor, dass sich Kinder und Jugendliche Infektionskrankheiten zuziehen. Tatsächlich waren zwei Schüler betroffen; beide haben heute (22.01.2018) in der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt, demzufolge sie nach der medikamentösen Behandlung erregerfrei und damit schulfähig sind. Von einer Epidemie sprach aber auch Ende vergangener Woche das Gesundheitsamt, wie die NGZ berichtete, ausdrücklich nicht. Insofern erschließt sich uns der Nachrichtenwert der NGZ-Meldung nicht; sie enthält aber darüber hinaus falsche bzw. missverständliche Behauptungen, denen wir an dieser Stelle ausdrücklich entgegentreten:
 
Zitat NGZ: (...) So hat das Kreis-Gesundheitsamt durch einen Hinweis erst von den Krätze-Fällen erfahren. Eine Mitarbeiterin sprach daraufhin mit der Schule und erhielt von dort die Bestätigung. Die Schule selbst habe die beiden Fälle nicht aktiv beim Gesundheitsamt gemeldet...
 
Stellungnahme: Diese Aussage ist falsch. Gemäß der Routine im Falle eines Auftretens einer meldepflichtigen Infektionskrankheit wurde nach Bekanntwerden des Befalls der beiden Jugendlichen (Elternmeldung) das Kreisgesundheitsamt selbstinitiativ informiert. Hierüber hatte der Pressereferent der Schule die NGZ vor ihrer Berichterstattung informiert.
 
Zitat NGZ: Aus unterschiedlichen Quellen war zu hören, dass es in den Stufen zehn und elf weitere Fälle gebe sowie einen Schüler aus der Stufe 12, der die Erkrankung der Schulleitung gemeldet habe.
 
Stellungnahme: Der Schulleitung sind die zwei o.b. Fälle gemeldet worden, nicht zwei plus einen. Von sogar weiteren Fällen in den Stufen zehn und elf ist ihr nichts bekannt, es handelt sich diesbezüglich offenbar bestenfalls um Gerüchte. 

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