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 LATINUM


 

 

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Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens die Note „ausreichend“ aufweisen können, erhalten das „Kleine Latinum“. Für einige Bachelor- und Masterstudiengänge genügt bereits das „Kleine Latinum“, falls für den betreffenden Studiengang Lateinkenntnisse im Umfang von 4 Jahren vorausgesetzt werden. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studienordnungen der Universitäten, da die Vorgaben auch innerhalb eines Bundeslands verschieden sein können.

Gegen Ende der 12. Jahrgangsstufe ist der Erwerb des „Großen Latinums“ möglich, dieser wird ohne Note auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine zumindest „ausreichende“ Note im Fach Lateinisch. Das „Große Latinum“ wird unter anderem oft für das Studium der Germanistik, der Anglizistik, der romanischen Sprachen, der Geschichte und der Theologie benötigt.

Tabelle der möglichen Abschlüsse im Fach Lateinisch:

Zeitpunkt

Abschluss

Anmerkungen

8. Jahrgangsstufe:

Beginn des Lateinisch-Unterrichts als Wahlpflichtfach

/

/

Abschluss der 11. Jahrgangsstufe mit nicht ausreichender Note

kein

Abschluss

Die Sprachenbindung für die zweite Fremdsprache ist erfüllt. Der Nachweis einer zweiten Fremdsprache ist Voraussetzung für die Abiturzulassung.

Abschluss der 11. Jahrgangsstufe mit mindestens ausreichender Note

kleines

Latinum

s.o.

Abschluss der 12. Jahrgangsstufe mit nicht ausreichender Note

kleines

Latinum

Nur, wenn der/die Schüler/in am Ende der 11. Jahrgangsstufe eine mindestens ausreichende Note erhalten hat.

Abschluss der 12. Jahrgangsstufe mit mindestens ausreichender Note

großes

Latinum

/

Weitere Informationenen zum Latinum entnehmen Sie bitte dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (hier klicken).  

Weiter zur Vorstellung unserer Latein-Lehrkräfte

 

 

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