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 MÜNDLICHE PRÜFUNGEN


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Sprachen müssen gesprochen werden! Das klingt einfach und logisch, jedoch wurde bislang der Mündlichkeit beim Fremdsprachenlernen nicht genügend angemessenes Gewicht zugesprochen. Die erste mündliche Prüfung legten viele Schüler und Schülerinnen erst im Abitur ab. Das hat sich nun geändert.

Mittlerweile darf in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I eine mündliche Prüfung anstelle einer Klassen- oder Kursarbeit abgelegt werden solange die Anzahl der schriftlichen Arbeiten die Menge vier nicht unterschreitet.

Im 10. Schuljahr sowie in der Qualifikationsphase der Oberstufe ist eine mündliche Prüfung ab dem Schuljahr 2014/2015 Pflicht!

Zur Vorbereitung werden den Lernenden exakt die Themen genannt, die sie beherrschen müssen.

Die Prüfungen setzen sich zusammen aus

  • einem monologischen Teil (Vortrag) und
  • einem dialogischen Teil (Gespräch).

So wird zum einen die eigenständige Fremdsprachenkompetenz und zum anderen die Fähigkeit zur Teilnahme an alltäglichen Sprechsituationen überprüft.


Stadtradeln 2023

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