Uns haben angepasste Regelungen zum 03.05.2021 in der CoronaSchVO und CoronaBetr VO zur Testung von Schülerinnen und Schülern in der Schule erreicht, u.a. zur Immunisierung.
Wir haben sehr genau alle Infektionen, die uns bisher gemeldet wurden, dokumentiert und benötigen daher von keinem Kind ein entlastendes Dokument. Wichtig ist, dass es klar für alle ist:Alle Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 28 Tage und längstens 6 Monate nachweislich eine Corona-Infektion überstanden haben. D.h., dass alle, die seit dem 15.04.2021 gemeldet wurden, vorerst noch an den Selbsttests teilnehmen müssen und dann entsprechend ihrer Negativtestung nach der Infektion nach und nach von der Selbsttestung befreit sein werden (frühestens 17.05.!). Die „Genesenen“ werden den Kolleginnen und Kollegen bekanntgegeben.
Die Testdokumente der Schülerinnen und Schüler erhalten den Eintrag "Immunisiert" mit Datum und Kürzel der Klassenleitung. Die wichtigen Auszüge aus den neuen Regelungen sind hier für Sie zusammengefasst.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen wie immer über corona@bvsdormagen.de zur Verfügung.