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 REGELUNGEN


 

Eine Schule bedarf klarer Regelungen, damit alle am Schulleben Beteiligten sich orientieren sowie sich wohlfühlen können und gerne zur Schule kommen.

Im Sinne der Transparenz finden sich hier vom Schulministerium verfügte Erlasse, von der Schulkonferenz - dem höchsten Gremium der Schule - beschlossenen Maßgaben sowie von der Schulleitung im Rahmen des Haus- und Weisungsrechts verfügte Verfahrensweisen für den schulischen Betrieb:

 

  • Das Schulminsterium hat die Vorgehensweise des Schulbesuchs festgelegt, wenn gefährliche Wetterlagen auftreten.
  • Die Schulleitung und die Schulkonferenz haben den Umgang mit Handys und elektronischen Geräten auf dem Schulgelände geregelt.
  • Die Schulleitung hat auf Wunsch der Schulpflegschaft ein Verfahren der Krankmeldung für die 5. und 6. Jahrgänge festgelegt.

Stadtradeln 2023

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